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„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand!"
Die Statistiken des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) belegen, dass die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden die Regel ist. Im Jahr 2024 gingen 4.436 neue Verfassungsbeschwerden beim Gericht in Karlsruhe ein. Im selben Zeitraum wurden 4.647 Verfahren, einschließlich der aus den Vorjahren übernommenen Fälle, erledigt. Von diesen waren lediglich 39 erfolgreich, was einer Erfolgsquote von nur 0,84 % entspricht.
Die durchschnittliche Erfolgsrate in den letzten 10 Jahren liegt bei 1,56 Prozent.
Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden ist ein gängiges Verfahren und erfolgt in den meisten Fällen ohne eine Begründung (§ 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG). Diese Praxis wurde 1993 eingeführt, um die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts zu reduzieren. Kritiker bemängeln jedoch, dass hierdurch das Recht auf eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung beeinträchtigt werden könnte.
Die geringe Zahl der erfolgreichen Beschwerden unterstreicht, dass das Bundesverfassungsgericht vor allem als "Grundrechtsgericht" fungiert, das eine umfassende individuelle Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet, die Hürden für einen Erfolg jedoch hoch sind.
Quelle: Jahresbericht Bundesverfassungsgericht 2024